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Ministerium weist BI-Beschwerde ab





Amazon-Projekt bei Rohr: Raumverträglichkeitsprüfung nicht nötig –

Gegner erwägen Gerichtsweg


Von Martin Rutrecht


Rohr.

Die Gegner des Amazon-Logistikzentrums bei Rohr müssen einen

Rückschlag hinnehmen. Das Bayerische Wirtschaftsministerium wies

eine Beschwerde der „Bürgerinitiative Region Abensberg“ ab, die auf

eine Raumverträglichkeitsprüfung für den Wirtschaftspark Stock

abzielte. Die BI will das so nicht hinnehmen.

Auf dem Areal des früheren Gutshofs Stocka im Rohrer Ortsteil Bachl

sollen sich auf 38 Hektar ein Amazon-Logistikzentrum (23 Hektar) an

der West- und weitere Firmen an der Ostseite (Panattoni-Park/ 9,5 ha)

ansiedeln. Seit Bekanntwerden der Pläne regt sich Widerstand – vor

allem gegen die Amazon-Halle, die zehn Fußballfeldern entspricht und

eine Höhe von 24 Metern misst.

Die „Bürgerinitiative Region Abensberg und benachbarte Gemeinden“

(BIA) drängt zur Prüfung des Vorhabens auf ein

Raumordnungsverfahren. Dieses würde, vereinfacht gesagt, die

Auswirkungen des Wirtschaftsparks auf einen größeren Umgriff in

der Region untersuchen. Die BIA hat dabei unter anderem die

Verkehrsbelastung durch Tausende Fahrzeuge täglich vom und zum

Logistikzentrum im Blick.

Die Regierung von Niederbayern, die als höhere

Landesplanungsbehörde für das Verfahren zuständig wäre, sieht die

rechtlichen Voraussetzungen jedoch nicht gegeben. Es fehle die vom

Bayerischen Landesplanungsgesetz geforderte „erhebliche

überörtliche Raumbedeutsamkeit des Vorhabens“. Gegen diese

Entscheidung legte die BIA Beschwerde beim Bayerischen

Wirtschaftsministerium ein.

Fachlich korrekt entschieden

Und fiel nun damit durch. Man habe „das Begehren der BIA sachlich

geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entscheidung der

Regierung von Niederbayern fachlich nicht zu beanstanden ist“, teilt

die Pressestelle des Ministeriums auf MZ-Anfrage mit.

Raumverträglichkeitsprüfungen (RVP) – früher

Raumordnungsverfahren – würden „nur bei größeren und

komplexeren Vorhaben durchgeführt, die eine besondere Abstimmung

auf landesplanerischer Ebene erfordern und ein formelles Verfahren

rechtfertigen“.

Der geplante Wirtschaftspark Stocka falle hier nicht darunter. Die

Auswirkungen auf Raumentwicklung, Siedlungsstruktur oder

Landschaftsbild „sind überregional, aber nicht so bedeutend, dass sie

eine Raumverträglichkeitsprüfung erfordern würden“. Auch bei

ähnlichen Projekten von Amazon-Logistikzentren wurden solche nicht

durchgeführt, gibt das Ministerium an.

Die BIA führt bei ihrer Forderung nach einer RVP immer wieder ein

befürchtetes massives Verkehrsaufkommen in der Region ins Treffen.

Hier gelte, so stellt das Ministerium dar, im Bayerischen

Landesentwicklungsprogramm für Logistikansiedlungen „eine

Ausnahme vom Anbindegebot“. Diese berücksichtige die erhöhte

Verkehrsbelastung, indem sie „die Ansiedlung direkt an

Autobahnanschlussstellen oder deren Zubringer oder an

autobahnähnlich ausgebauten Straßen ermöglicht. Diese Ausnahme

gilt auch für den geplanten Logistikpark Stocka.“ Das Areal liegt nahe

der A93-Anschlussstelle Abensberg.

Für BIA-Vorsitzenden Roland Weiß ist die Aussage des Ministeriums,

dass die erhebliche überregionale Bedeutsamkeit für eine RVP fehle,

„nicht stimmig. Wir akzeptieren die Entscheidung nach wie vor nicht.“

Man werde nochmals ein Gespräch mit München suchen – die BIA war

am 17. Juni bei Minister Hubert Aiwanger – und auf eine erneuerte

Prüfung der Frage drängen. Wie Weiß ergänzt, erwäge man auch die

Beschreitung des Rechtsweges.

Laut Ministerium werde das Projekt auch ohne RVP „umfassend auf

seine Übereinstimmung mit den Anforderungen der Raumordnung

geprüft“. Die Regierung von Niederbayern gebe im Rahmen des

Zulassungsverfahrens landesplanerische Stellungnahmen ab, um

sicherzustellen, dass Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsund

des Regionalplans berücksichtigt würden. „Bei Bedarf werden

Hinweise oder Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit mit den

betroffenen Belangen angeregt.“

BI will Einsicht in Unterlagen

Nach MZ-Informationen hat die Regierung von Niederbayern im Zuge

der frühzeitigen Beteiligung im Bauleitplanverfahren – die Pläne lagen

im März 2024 im Rohrer Rathaus aus – auf eine Eingrünung des Areals

und naturschutzfachliche Belange hingewiesen. „Wir wollen Einsicht

in diese Stellungnahme und auch in die Stellungnahme zu unserer

Aufsichtsbeschwerde“, kündigt BIA-Chef Weiß an.

Seinen Angaben zufolge trifft sich die Bürgerinitiative demnächst mit

niederbayerischen Landtagsabgeordneten, um den politischen Druck

zu erhöhen. Enttäuscht ist Weiß von Wirtschaftsminister Aiwanger:

„Bei unserem Gespräch hat er uns zugesichert, er werde die

umliegenden Gemeinden kontaktieren. Das liegt über einen Monat

zurück – bis heute ist nichts geschehen.“

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